Barrierefreiheitserklärung
Vor Veröffentlichung ausfüllen
Dieses Gerüst folgt dem üblichen Aufbau einer BITV-Erklärung. Da DisabledLife kein öffentlicher, sondern ein privater Anbieter ist, besteht keine gesetzliche BITV-Pflicht – die Erklärung dient hier als freiwilliges Qualitätsversprechen. Bitte die Selbsteinschätzung durch einen echten Test ersetzen (z. B. mit einer Screenreader-Prüfung) und Kontaktdaten ergänzen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website von DisabledLife unter [Domain einsetzen]. Sie beschreibt, wie barrierefrei diese Website aktuell ist und wo wir noch Verbesserungsbedarf sehen.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist nach aktueller Selbsteinschätzung teilweise vereinbar mit den Anforderungen der EN 301 549 bzw. WCAG 2.1 auf Stufe AA. Bisher liegt keine externe Prüfung vor; die Einschätzung beruht auf einer internen Durchsicht.
Was bereits umgesetzt ist
- Sichtbarer Tastatur-Fokus auf allen interaktiven Elementen
- Ein Sprungankerlink direkt zum Hauptinhalt auf jeder Seite
- Einstellbare Schriftgröße, ein Modus mit hohem Kontrast und reduzierte Bewegungseffekte
- Alternativtexte für dekorative und informative Grafiken
Bekannte Einschränkungen
- [Platzhalter: z. B. fehlende automatische Untertitel für etwaige Video-Inhalte]
- [Platzhalter: weitere bekannte Lücken eintragen, sobald ein Test stattgefunden hat]
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am [Datum einsetzen] erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung durch den Anbieter.
Feedback und Kontaktangaben
Ist dir eine Barriere auf dieser Website aufgefallen? Wir freuen uns über Rückmeldungen unter [E-Mail-Adresse einsetzen].
Schlichtungsverfahren
Für öffentliche Stellen besteht in Deutschland die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle BITV des Bundes zu wenden. Da DisabledLife als privater Anbieter dieser Pflicht nicht unterliegt, bitten wir bei Problemen zunächst um direkten Kontakt über die oben genannte E-Mail-Adresse – wir bemühen uns um eine zügige Lösung.